Der Begriff der „Internationalen Schulen“ ist rechtlich nicht geschützt. Die AISB definiert den Begriff wie folgt:
- Internationale Schulen bieten als Nischenschulen den Familien international mobiler Fach- und Führungskräfte ein ganzheitliches Bildungsangebot von der Vorschule bis zur Hochschulreife.
- Das nicht selektive und nicht konfessionsabhängige Schulprogramm in englischer Sprache basiert auf international standardisierten Curricula mit weltweit anerkannten Abschlüssen.
- Internationale Schulen werden in eigenständiger, gemeinnütziger, privater Trägerschaft geführt und sind von international anerkannten und unabhängigen Fachorganisationen akkreditiert.